AI-Act: EU-Mitgliedstaaten beschließen KI-Regulierung für Europa

Der AI Act hat die letzte Hürde im EU Rat genommen

Die EU-Mitgliedstaaten haben im Ministerrat dem AI Act zugestimmt. Damit hat das europäische Gesetz die letzte formale Hürde genommen. Die neuen Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz gelten bereits 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten sollen sie dann für alle verbindlich sein. Unternehmen müssen sich bereits ein halbes Jahr später an erste Regeln halten. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst, dass Europa damit einen EU-weiten Regulierungsrahmen für künstliche Intelligenz vorgibt. Somit ist der AI Act in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.

Auch der Tüv-Verband begrüßt die Verabschiedung des EU AI Acts als entscheidendes Signal für verbindliche Regelungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Weltweit wird damit der bislang ambitionierteste Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige KI geschaffen. Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des Tüv-Verbands, betont: „Der EU AI Act ist eine Chance, die Gesellschaft vor negativen Auswirkungen von KI-Systemen zu schützen und gleichzeitig Innovationen für hochqualitative „KI Made in Europe“ zu fördern. Die EU hat damit die Chance, einen Leitmarkt für sichere KI-Prüfung zu etablieren. Nur so kann KI-Sicherheit auch in hochriskanten Bereichen gewährleistet werden. Nun gilt es, eine möglichst effiziente und unbürokratische Umsetzung sicherzustellen.“

Deutschland muss Rahmen für AI Act schaffen

Allerdings lässt der AI Act laut Bitkom wesentliche Fragen offen, die Regulierungsarbeit in Deutschland und den anderen EU-Ländern beginne jetzt erst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhalte oder vor allem vor neuen Hürden stehe, hänge entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen gestaltet und die Regelungen in Deutschland umgesetzt würden. Es müsse Raum für KI-Innovationen geben, die den Menschen dienen. Ziel müsse es sein, den Einsatz von KI in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft voranzutreiben. Erst 13 Prozent der Unternehmen setzen KI ein, weitere 33 Prozent planen oder diskutieren darüber. Die Umsetzung des KI-Gesetzes muss sicherstellen, dass KI in Deutschland erfolgreich entwickelt und flächendeckend eingesetzt wird. Dazu bedarf es unter anderem praxisnaher Hilfestellungen durch die Behörden. Auch die EU-Kommission sei gefordert. Sie müsse zügig das angekündigte AI-Office einrichten und mit der Umsetzung der Anforderungen für sogenannte General Purpose AI Models beginnen. Da diese bereits Mitte nächsten Jahres in Kraft treten sollen, sei es besonders wichtig, dass die Regulierung für diese KI-Basismodelle bürokratiearm und praxistauglich ausgestaltet werde. Dies gelte auch für die weiteren Richtlinien, die nun erarbeitet werden müssen. Dabei gelte es, Doppelregulierungen zu vermeiden und dauerhafte Rechtssicherheit zu schaffen. Der Bitkom-Verband fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Umsetzungsgesetz vorzulegen, damit die Unternehmen wissen, was auf sie zukommt. Dabei darf das nationale Regulierungskorsett nicht zu eng geschnürt werden. Gleichzeitig müssten drängende Fragen wie die nach einer zentralen Aufsichtsbehörde und deren personeller und finanzieller Ausstattung beantwortet werden.

Tüv treibt Entwicklung von Prüfkriterien voran

Die Tüv-Organisationen bereiten sich nun intensiv auf den Aufbau von entsprechendem Prüf-Know-How vor. Bereits Anfang 2021 wurde das „Tüv AI.Lab“ gegründet, um regulatorische und technische Anforderungen an KI zu begleiten und die Entwicklung von Prüfkriterien voranzutreiben. Das „Tüv AI.Lab“ engagiert sich dabei unter anderem als Partner in der „Nationalen Initiative für Künstliche Intelligenz und Datenökonomie“ (Mission KI) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften.